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Touristenvisum für China: ein kurzer Leitfaden

Zuletzt aktualisiert am 2019-01-02

Da China mit vielen Ländern kein visumfreies Abkommen hat, ist ein Touristenvisum (L) für einen Besuch in China erforderlich. Nicht aber, wenn sie eines der Kriterien für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen.

Für ein Touristenvisum brauchen Sie mehrere Unterlagen und eine gewisse Logistik, die Beantragung selbst ist jedoch nicht mit viel Aufwand verbunden und benötigt wenig Zeit. In diesem Artikel geben wir einen Überblick und einige Tipps, wie Sie ein Touristenvisum für China beantragen oder eine der Richtlinien für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllen können. Bitte beachten Sie, dass alle behördlichen Vorschriften ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Informationen zu den neuesten Anforderungen für ein chinesisches Touristenvisum erhalten Sie von der Visabehörde der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrer Nähe.

Touristenvisum für China

Die verschiedenen Touristenvisa

China stellt normalerweise drei Arten von Touristenvisa aus: einmalige Einreise (gültig für 3-6 Monate), zweimalige Einreise (gültig für 6 Monate) und mehrmalige Einreise (gültig für 6-12 Monate). Mit einem Touristenvisum für eine einmalige Einreise können Sie sich 30-90 Tage im Land aufhalten. Die Dauer des Aufenthalts ist abhängig vom Reisepass. Touristenvisa können in der Regel in China bis zu zwei Mal verlängert werden.

US-Bürger haben Anspruch auf ein 10-jähriges Visum mit mehrmaliger Einreise und einem Aufenthalt von maximal 60 Tagen pro Einreise. Der Pass muss in diesem Fall länger als ein Jahr gültig sein. Anderenfalls verkürzt sich entsprechend die Dauer der Aufenthaltsbewilligung.

Touristenvisum beantragen

Das Touristenvisum mit einmaliger Einreise wird in der Regel für drei Monate ausgestellt. Beantragen Sie ein Touristenvisum daher am besten 30 bis 60 Tage vor dem geplanten Einreisedatum. Wenn Sie zu früh einen Antrag stellen, ist das Visum möglicherweise vor der Reise nach China nicht mehr gültig.

Sofern Sie nicht in einer Gruppe reisen, müssen Sie das Visum selbst beantragen. Einige Länder haben Visadienste, die allerdings die Dienste in Rechnung stellen. Es ist billiger, wenn Sie selbst zur Botschaft oder dem Konsulat in Ihrer Nähe gehen. Die Adressen finden Sie im Internet. Ein Visum für China können Sie auch beantragen, wenn Sie sich nicht in Ihrem Heimatland aufhalten. Vergewissern Sie sich nur, dass Sie alle Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllen.

Visaanträge werden in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen bearbeitet. Sie können allerdings gegen Aufzahlung das Eilservice in Anspruch nehmen. Wenn Sie persönlich ins Visabüro gehen, ist es möglich, gegen eine Gebühr noch am selben Tag ein Visum ausgestellt zu bekommen.

Die Verfahren, Anforderungen, Ausstellungszeiten und Gebühren für die Ausstellung eines Touristenvisums für China sind von Land zu Land unterschiedlich. Genaue Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Website der chinesischen Botschaft Ihres Landes. Benötigen Sie ein Einladungsschreiben für die Antragstellung, können wir dabei behilflich sein.

Unbedingt zu beachten ist, dass Ihr Reisepass ab Einreise in China mindestens sechs Monate gültig ist!

15 Tage visumfreies Reisen für Bürger aus 12 Ländern

Bis Ende 2025 dürfen Bürger aus Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien, Malaysia, der Schweiz, Irland, Ungarn, Österreich, Belgien und Luxemburg mit gewöhnlichem Reisepass für bis zu 15 Tage visumfrei nach China einreisen und sich dort aufhalten, um geschäftlich, touristisch oder für den Besuch von Verwandten und Freunden sowie für die Durchreise zu reisen.

Als Einreisedatum gilt der erste Tag. Besucher, die im Rahmen dieser 15-tägigen visumfreien Reise einreisen, müssen China am 15. Tag vor 24:00 Uhr verlassen.

Transit ohne Visum

In China ist ein visafreier Aufenthalt von 24, 72 oder 144 Stunden für Reisende aus bestimmten Ländern möglich, wenn diese über das chinesische Festland in ein drittes Land (einschließlich Hongkong, Macao und Taiwan) weiterreisen.

Der visafreie 24-Stunden-Aufenthalt gilt für Reisende aus den meisten Ländern und mit Ausnahme von Shenzhen, Yanji, Mudanjiang, Fuzhou und Huangshan für alle Flughäfen. Die Regelung ist ab Ankunftszeit bis zu Ihrer geplanten Abflugszeit gültig. Der visafreie Aufenthalt berechtigt zu Zwischenstopps (z. B. USA-Peking-Guangzhou-Großbritannien), das chinesische Festland muss nur innerhalb der 24 Stunden verlassen werden.

In Xian, Chongqing, Guilin, Harbin und Changsha können Reisende aus bestimmten Ländern 72 Stunden lang visumfrei einreisen. Die 72-Stunden-Regelung beginnt mit dem Erhalt Ihrer Einreisegenehmigung. Reisende mit diesem visafreien Aufenthalt dürfen nur innerhalb der Stadt reisen, in die sie eingereist sind. Landen Sie beispielsweise am internationalen Flughafen Xian Xianyang, dürfen Sie nur in der Region um Xian reisen.

In der Region Peking-Tianjin-Hebei, Shanghai-Jiangsu-Zhejiang, Guangdong, Chengdu, Kunming, Xiamen, Qingdao, Wuhan und Liaoning können Reisende aus bestimmten Ländern 144 Stunden visumfrei einreisen. Die 144 Stunden beginnen am Folgetag der Einreise, um 00:00 Uhr. Das heißt in der Regel, dass Sie mehr als die 144 Stunden zur Verfügung haben. Reisende mit diesem visafreien Aufenthalt dürfen die jeweilige Region oder Provinz nicht verlassen. Wenn Sie beispielsweise in Peking landen, dürfen Sie nur Peking, Tianjin und die Provinz Hebei bereisen, können aber Shanghai nicht besuchen und/oder von Shanghai abreisen.

Der visafreie 72-Stunden- und 144-Stunden-Aufenthalt gilt für folgende Länder:

Europa: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Russland, Vereinigtes Königreich, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien, Weißrussland und Monaco
Amerika: USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien und Chile
Ozeanien: Australien und Neuseeland
Asien: Korea, Japan, Singapur, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate und Katar

Hier können Sie überprüfen, ob Sie für einen visumfreien Aufenthalt berechtigt sind.

Visumfreien Aufenthalt beantragen

Um die visafreie Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ein gültiges Flug-, Schiffs- oder Bahnticket in ein Drittland mit bestätigtem Sitz und Datum (ein Standby-Ticket ist nicht zulässig) vorlegen. Wenn Sie beispielsweise eine Reise USA-Peking-Hongkong machen, haben Sie Anspruch auf einen visumfreien Aufenthalt. Fliegen Sie jedoch USA-Peking und wieder zurück in die USA, haben Sie keinen Anspruch. Vergewissern Sie sich, ob Sie für das Drittland ein Visum benötigen.

Der Reisepass muss mindestens sechs Monate ab dem Einreisedatum gültig sein! Denken Sie daran, die Ankunfts- oder Abflugkarte am Flughafen oder im Flugzeug vor der Landung auszufüllen, bevor Sie die visumfreie Einreisegenehmigung beantragen.

Befreiung von der Visumpflicht

Reisende aus folgenden Ländern können mit einem gültigen Reisepass die Provinz Hainan 30 Tage lang ohne Visum besuchen:
Russland, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Norwegen, Ukraine, Italien, Österreich, Finnland, Niederlande, Dänemark, Schweiz, Schweden, Spanien, Belgien, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Korea, Japan, Singapur, Malaysia, Thailand, Kasachstan, Philippinen, Indonesien, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Monaco, Weißrussland.

Die Reise muss über ein in der Provinz Hainan registriertes Reisebüro organisiert sein. Sie können mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff auf die Insel Hainan, dürfen jedoch die Provinz nicht verlassen.

Ausländische Reisende, die mit einem Kreuzfahrtschiff in Shanghai ankommen, können Shanghai und einige andere chinesische Städte (einschließlich Peking) für bis zu 15 Tage ohne Visum besuchen, sofern sie China mit demselben Schiff verlassen. Reisende, die von der 15-Tage-Befreiung Gebrauch machen, müssen als Reisegruppe (mindestens zwei Personen) reisen und die Reise muss von einem in China registrierten Reisebüro organisiert sein. Reisebüros müssen den Behörden mindestens 24 Stunden vor Ankunft der Schiffe in Shanghai Einzelheiten zu den Reisegruppen übermitteln. Das heißt, dass die Tour im Voraus gebucht werden muss, damit das Reisebüro noch genügend Zeit hat, die notwendigen Formalitäten zu erledigen.

Folgende Länder benötigen kein Visum:
90 Tage: San Marino
30 Tage: Bahamas, Ecuador, Fidschi, Grenada, Mauritius, Serbien, Seychellen, Tonga, Barbados (1. Juni 2017)
15 Tage: Brunei, Japan, Singapur

Reise nach Tibet

Die Anforderungen für einen Besuch in Tibet unterscheiden sich stark von denen für andere Provinzen in China. Alle Reisende nach Tibet müssen ihre Reise im Voraus über ein registriertes Reisebüro buchen. Dies ist die Regel und es gibt keine Ausnahme. Die tibetischen Behörden stellen eine Reisegenehmigung für Tibet nur mit einem gültigen chinesischen Visum aus. Abhängig davon, welche Orte in Tibet Sie noch besuchen möchten, benötigen Sie möglicherweise weitere Dokumente wie etwa eine Militärgenehmigung und/oder eine Ausländerreisegenehmigung. Kontaktieren Sie uns für aktuelle Informationen dazu.

Wichtige Anmerkung

Beachten Sie genau die Visabestimmungen der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in Ihrem Land, bevor Sie nach China reisen, da Chinas Visabestimmungen, insbesondere die Bestimmungen für die Befreiung von der Visumpflicht, verwirrend sein können und sich ändern können. Manchmal werden die Visabestimmungen von verschiedenen Kreuzfahrtunternehmen oder örtlichen Beamten im Einreisehafen unterschiedlich ausgelegt.

Um mögliche Verwirrungen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir jedem Reisenden, der die visumfreie Regelung in Anspruch nehmen möchte, sich vor der Einreise bei dem entsprechenden Einreisehafen in China oder der chinesischen Botschaft bzw. dem chinesischen Konsulat in jeweiligen Land zu erkundigen. Bevor Sie in das Flugzeug nach China einsteigen, können Sie bei Ihrer Fluggesellschaft nachfragen, ob Sie bei Ihrer Ankunft die visumfreie Einreisegenehmigung erhalten. Kann dies nicht mit eindeutiger Sicherheit bestimmt werden, können Sie stattdessen ein reguläres Aufenthaltsvisum oder ein Touristenvisum in Ihrem Heimatland beantragen. Wenn Sie eine Tour mit uns planen, unterstützen unsere Reiseexperten Sie auch bei der Beantragung des Visums. ■


The China Guide ist eine Reiseagentur mit Sitz in Peking, die auf die Wünsche des Kunden abgestimmte Privattouren, Studententouren mit Lerninhalt und reizvolle Touren in ganz China anbietet. Wir haben eine mehr als zehnjährige Erfahrung und bereits Touren für Zehntausende von Reisenden aus den Vereinigten Staaten, Deutschland, Frankreich, Spanien, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Australien und weiteren Ländern geplant. Wir garantieren für alle unsere Touren Kostentransparenz, keine Verkaufsstopps, keine touristischen Restaurants und eine unvergessliche Erfahrung! Über uns oder Kontaktieren Sie uns, um mit uns Ihre perfekte Reise zu planen.


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